Dienstleistungen

Als nationale und internationale Mandanten beraten wir Sie auf allen wesentlichen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes. Hierzu zählen insbesondere die strategische Beratung, die Erlangung und Durchsetzung von Schutzrechten, die Recherche, die Kollisionsüberwachung, das Monitoring, die Erstellung von Gutachten sowie das Vertragsrecht.

Strategische Beratung

Unter strategischer Beratung verstehen wir nicht nur – aber auch – die Beratung hinsichtlich einer Anmeldestrategie von Schutzrechten. Wir prüfen für Sie, inwieweit ein Schutzrecht für eine technische Erfindung, einen Markenamen oder ein Design tatsächlich einen Mehrwert für Ihr Unternehmen darstellt. Vor- und Nachteile der Schutzrechtsanmeldung werden hier nicht nur unter rechtlichen Gesichtspunkten abgewogen, sondern auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht hinterfragt. Fällt die Entscheidung dann zugunsten einer Schutzrechtsanmeldung, so maßschneidern wir in Abhängigkeit der Bedürfnisse Ihres Unternehmens eine (inter)nationale Anmeldestrategie.

Erlangung und Durchsetzung von Schutzrechten

Sowohl für die Anmeldung technischer Schutzrechte (Patent und Gebrauchsmuster), als auch nicht-technischer Schutzrechte (Marke und Design), berät Sie bei uns derselbe Patentanwalt – aus gutem Grund: Das technische Verständnis Ihrer Erfindungen ermöglicht die darauf genau abgestimmte Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bei Markenanmeldungen oder die perfekte Darstellung Ihres Designs. Auch hier bieten wir also Technik und Recht aus einer Hand. Als deutsche Patent- und Markenanwälte, zugelassene Vertreter vor dem Europäischen Patentamt und Europäische Marken- und Designanwälte erlangen wir für Sie deutsche und europäische Patente, deutsche Marken, Unionsmarken sowie deutsche Designs und Unions- oder internationale Geschmacksmuster. Ebenso verteidigen wir Angriffe auf Ihre Schutzrechte und führen Angriffe gegen Schutzrechte Dritter für Sie durch. Sofern es in Verletzungsverfahren verlangt oder ratsam ist, arbeiten wir seit Jahren nur mit den renommiertesten Rechtsanwaltskanzleien zusammen.

Recherche, Monitoring, Kollisionsüberwachung und Gutachten

Wir führen für Sie alle Arten von Recherchen im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes durch. Dazu zählen Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen im Bereich der Marken und Designs sowie Neuheitsrecherchen und Recherchen hinsichtlich der Ausübungsfreiheit (freedom-to-operate) im Bereich der Patente und Gebrauchsmuster. Als Spezialisten auf diesen Gebieten werten wir diese Recherchen gerne für Sie aus und erstellen diesbezügliche Stellungnahmen und Gutachten. Wir übernehmen für Sie auch das Monitoring Ihrer technischen Schutzrechte zur Überwachung von Anmeldungen Dritter in Ihren Geschäftsbereichen. Ebenso zählt die Kollisionsüberwachung Ihrer Marken und Designs zu unserem Angebot, um eine Verwässerung Ihrer Schutzrechte durch verwechslungsfähige Anmeldungen Dritter zu vermeiden.

Vertragsrecht

Ob Know-How- oder Lizenzverträge, Verkaufsverträge von Schutzrechten, Abgrenzungsvereinbarungen im Markenrecht oder Kooperationsverträge, wir können Ihnen Beratung im gesamten Spektrum des gewerblichen Rechtsschutzes bieten.

Arbeitnehmererfinderrecht

Wir beraten Sie gerne in Bezug auf die Belange des Arbeitnehmererfinderechts und damit verbundenen Strategien im Betrieb sowie der Vergütung durch den Arbeitgeber.

Als nationale und internationale Mandanten beraten wir Sie auf allen wesentlichen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes. Hierzu zählen insbesondere die strategische Beratung, die Erlangung und Durchsetzung von Schutzrechten, die Recherche, die Kollisionsüberwachung, das Monitoring, die Erstellung von Gutachten sowie das Vertragsrecht.

Strategische Beratung

Unter strategischer Beratung verstehen wir nicht nur – aber auch – die Beratung hinsichtlich einer Anmeldestrategie von Schutzrechten. Wir prüfen für Sie, inwieweit ein Schutzrecht für eine technische Erfindung, einen Markenamen oder ein Design tatsächlich einen Mehrwert für Ihr Unternehmen darstellt. Vor- und Nachteile der Schutzrechtsanmeldung werden hier nicht nur unter rechtlichen Gesichtspunkten abgewogen, sondern auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht hinterfragt. Fällt die Entscheidung dann zugunsten einer Schutzrechtsanmeldung, so maßschneidern wir in Abhängigkeit der Bedürfnisse Ihres Unternehmens eine (inter)nationale Anmeldestrategie.

Erlangung und Durchsetzung von Schutzrechten

Sowohl für die Anmeldung technischer Schutzrechte (Patent und Gebrauchsmuster), als auch nicht-technischer Schutzrechte (Marke und Design), berät Sie bei uns derselbe Patentanwalt – aus gutem Grund: Das technische Verständnis Ihrer Erfindungen ermöglicht die darauf genau abgestimmte Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bei Markenanmeldungen oder die perfekte Darstellung Ihres Designs. Auch hier bieten wir also Technik und Recht aus einer Hand. Als deutsche Patent- und Markenanwälte, zugelassene Vertreter vor dem Europäischen Patentamt und Europäische Marken- und Designanwälte erlangen wir für Sie deutsche und europäische Patente, deutsche Marken, Unionsmarken sowie deutsche Designs und Unions- oder internationale Geschmacksmuster. Ebenso verteidigen wir Angriffe auf Ihre Schutzrechte und führen Angriffe gegen Schutzrechte Dritter für Sie durch. Sofern es in Verletzungsverfahren verlangt oder ratsam ist, arbeiten wir seit Jahren nur mit den renommiertesten Rechtsanwaltskanzleien zusammen.

Recherche, Monitoring, Kollisionsüberwachung und Gutachten

Wir führen für Sie alle Arten von Recherchen im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes durch. Dazu zählen Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen im Bereich der Marken und Designs sowie Neuheitsrecherchen und Recherchen hinsichtlich der Ausübungsfreiheit (freedom-to-operate) im Bereich der Patente und Gebrauchsmuster. Als Spezialisten auf diesen Gebieten werten wir diese Recherchen gerne für Sie aus und erstellen diesbezügliche Stellungnahmen und Gutachten. Wir übernehmen für Sie auch das Monitoring Ihrer technischen Schutzrechte zur Überwachung von Anmeldungen Dritter in Ihren Geschäftsbereichen. Ebenso zählt die Kollisionsüberwachung Ihrer Marken und Designs zu unserem Angebot, um eine Verwässerung Ihrer Schutzrechte durch verwechslungsfähige Anmeldungen Dritter zu vermeiden.

Vertragsrecht

Ob Know-How- oder Lizenzverträge, Verkaufsverträge von Schutzrechten, Abgrenzungsvereinbarungen im Markenrecht oder Kooperationsverträge, wir können Ihnen Beratung im gesamten Spektrum des gewerblichen Rechtsschutzes bieten.

Arbeitnehmererfinderrecht

Wir beraten Sie gerne in Bezug auf die Belange des Arbeitnehmererfinderechts und damit verbundenen Strategien im Betrieb sowie der Vergütung durch den Arbeitgeber.